Stand: 04.11.2024

1 Datum

Samstag, 07.06.2025, und Sonntag, 08.06.2025

2 Start und Ziel

Festplatz Am Hädenberg, 36137 Großenlüder-Bimbach

3 Art der Veranstaltung

Der Rhön-Radmarathon ist eine radtouristische Veranstaltung, es erfolgt keine Zeitnahme. Der Rhön-Radmarathon ist kein Rennen!

4 Strecken

Die angebotenen Strecken mit allen Daten können auf der folgenden Seite eingesehen werden: www.rhoen-radmarathon.de/strecken. Die Touren E, C und B werden ausschließlich am Sonntag angeboten. Die Touren 1, 2, 3, Familientour und die MTB Strecke werden am Samstag und am Sonntag angeboten. Die Tour 4 wird ausschließlich am Samstag angeboten.

5 Startzeit und Startfenster

Tour E, C, B Das Startfenster wird bei der Anmeldung vom Teilnehmer gewählt. Das bei der Anmeldung gewählte Startfenster ist verbindlich und der Teilnehmer ist verpflichtet in der angegebenen Zeit zu starten. Ist die maximale Teilnehmerzahl für ein Startfenster erreicht, wird die Anmeldemöglichkeit für dieses Startfenster geschlossen. Eine nachträgliche Änderung des Startfensters ist nicht möglich.

Tour 1, 2, 3, 4, MTB und Familientour, Samstag um 7.00 - 10.30 Uhr Tour 1, 2, 3, MTB und Familientour, Sonntag um 7.30 - 10.30 Uhr

6 Anmeldung

Die Anmeldung für Tour E, C und B erfolgt nur online und ist nur bis zum Erreichen des Teilnehmerlimits von insgesamt 2000 Startplätzen möglich. Der Zeitpunkt der Öffnung des Anmeldeportals wird rechtzeitig auf unserer Homepage bekannt gegeben. Es gibt keinen Anspruch auf einen Startplatz. Die Anmeldung ist nur in Verbindung mit dem Zahlungseingang des Startgeldes innerhalb von fünf Bankarbeitstagen gültig.

Die Anmeldung für die Strecken Tour 1, 2, 3, 4, MTB und Familientour ist sowohl online als auch vor Ort als Nachmeldung möglich. Die Uhrzeiten der Nachmeldung können dem Veranstaltungszeitplan entnommen werden. Für diese Strecken besteht keine Teilnehmerbegrenzung. Das Anmeldeportal für die RTF Strecken wird zu einem späteren Zeitpunkt als für die Rhön-Radmarathon Strecken geöffnet. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Es gibt keinen Anspruch auf einen Startplatz. Die Online-Anmeldung ist nur in Verbindung mit dem Zahlungseingang des Startgeldes innerhalb von fünf Bankarbeitstagen gültig.

Der Teilnehmer ist nur zur Inanspruchnahme der Leistungen auf der bei Anmeldung gewählten Strecke und innerhalb der angegebenen Uhrzeiten berechtigt. Abweichend kann bzw. muss der Teilnehmer während der Veranstaltung eine kürzere als die gewählte Strecke fahren. Entweder auf Grund eigener Entscheidung oder falls er zu den vorgegebenen Uhrzeiten die Streckenteilungen nicht passiert hat.

7 Startgeld und Vorverkaufsgebühr

Das Startgeld, sowie die Vorverkaufsgebühr, der einzelnen Strecken kann auf der folgenden Seite eingesehen werden: https://www.rhoen-radmarathon.de/informationen/startgeld. Das Startgeld berechtigt während der Teilnahme an der Veranstaltung und innerhalb der angegebenen Uhrzeiten zur Inanspruchnahme der Ausschilderung der Strecke, der Verpflegung an den Kontrollpunkten und des Strecken-/Rückholservice (Ersatzteile sind nicht enthalten). Weiterhin enthalten: Finisher Geschenk (nur Tour E, C, B) und Bimbach 400 Auszeichnung (nur Bimbach 400). BDR-Mitgliedern wird ein Rabatt gewährt. Der BDR- Mitgliedsnachweis muss zur Verifizierung am Start bereitgehalten werden. Die Vorverkaufsgebühr wird im Falle der Absage der Veranstaltung nicht erstattet.

8 Zahlung

Bei der Online-Anmeldung ist die Bezahlung per Lastschrift (nur mit deutscher Bankverbindung) oder per PayPal möglich. Teilnehmer, die per Lastschrift ohne deutsche Bankverbindung bezahlen möchten, führen bitte die Anmeldung nur bis zur Abfrage der Bankverbindung/IBAN aus. Anschließend schicken Sie uns bitte eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Sie erhalten dann unsere Bankverbindung zur Überweisung des Startgeldes.

9 Teilnahme

Für die Touren E, C und B ist jeder Radsportler ab dem Alter von 18 Jahren startberechtigt, ab 16 Jahre in Begleitung eines Erwachsenen und mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Für Tour 1, 2, 3, 4, MTB und Familientour gibt es keine Altersbegrenzung, Minderjährige ausschließlich in Begleitung eines Erwachsenen und mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten.

10 Änderung oder Stornierung der Teilnahme

Bei Verhinderung der Teilnahme besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung von Startgeld und Vorverkaufsgebühr. Der Versand des Finisher Geschenk und der Bimbach 400 Auszeichnung ist ausgeschlossen. Eine Übertragung des Startplatzes in das Folgejahr ist ausgeschlossen. Eine Startplatzübertragung an einen anderen Starter bei Verhinderung oder Erkrankung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. möglich. Eine Abtretungserklärung des Startplatzinhabers ist erforderlich.

11 Startunterlagenausgabe

Die Startunterlagen der Marathon-Strecken werden in der „Anmeldung“ im Start-/Zielbereich ausgegeben. Die Uhrzeiten der Startunterlagenausgabe können dem Veranstaltungszeitplan entnommen werden. Die Abholung der Startunterlage muss persönlich und unter Vorlage der Anmeldebestätigung erfolgen.

Die Startunterlagen der RTF-Strecken werden sowohl bei Online-Anmeldung als auch bei Nachmeldung in der „Anmeldung“ im Start-/Zielbereich ausgegeben. Die Uhrzeiten der Startunterlagenausgabe können dem Veranstaltungszeitplan entnommen werden. Die Abholung der Startunterlage muss persönlich und bei Online-Anmeldung unter Vorlage der Anmeldebestätigung erfolgen.

Die Startnummer ist als Teilnehmer-Nachweis während der gesamten Veranstaltung sichtbar am Rücken zu tragen.

12 Zeitlimit

Der Kontrollschluss für die Touren 1, 2, 3, 4, MTB und Familientour ist am Samstag um 18:00 Uhr und Sonntag um 17.00 Uhr in Bimbach. Der Kontrollschluss für die Touren E, C, B ist am Sonntag um 19.00 Uhr in Bimbach.

Die Öffnungszeiten der Kontrollpunkte und die Streckenteilungen (Tour 4, Tour C und Tour E) sind zeitlich begrenzt und orientieren sich am Kontrollschluss. Die Uhrzeiten sind der Orientierungshilfe (nur Touren E, C und B) und dem Veranstaltungszeitplan zu entnehmen.

Zu den bekanntgegebenen Zeiten werden die Streckenteilungsschilder entfernt und damit die Streckenabschnitte geschlossen. Die Strecke wird anschließend vom Schlussfahrzeug abgefahren. Der Teilnehmer ist verpflichtet die ausgeschilderte Strecke zu befahren. Teilnehmer, die auf die geschlossenen Strecken abzweigen oder sich hinter dem Schlussfahrzeug befinden, nehmen nicht mehr an der Veranstaltung teil und haben keinen Anspruch auf Beschilderung, Servicefahrzeuge und Verpflegung.

13 Betreuung während der Veranstaltung

Die Lage der Verpflegungsstellen bzw. Kontrollpunkte entnehmen Sie bitte der Startkarte oder der Orientierungshilfe (nur Touren E, C und B). Die Orientierungshilfe wird mit den Startunterlagen ausgegeben und kann auf unserer Homepage eingesehen werden. Für die Touren E, C und B wird eine Warmverpflegung am Kontrollpunkt Bischofsheim angeboten, bitte hier entsprechend Zeit einplanen! Die Kontrollpunkte werden zu den angegebenen Uhrzeiten geschlossen, welche sich am Kontrollschluss orientieren. Außerhalb der im Veranstaltungszeitplan angegeben Öffnungszeiten des jeweiligen KPs besteht kein Anspruch auf Verpflegung.

14 Änderungen oder Absage der Veranstaltung

Der Veranstalter ist berechtigt, bei schlechter Witterung, Baustellen, behördlicher Anordnung oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen, die Strecke zu verändern oder zu verkürzen. Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt -insbesondere Unwetter, Großschadenslagen oder Pandemien- oder behördlicher Anordnung ist der Veranstalter berechtigt die Veranstaltung –auch kurzfristig- abzusagen. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes.

15 Pflichten der Teilnehmer

  • 15.1a Es gelten die Regeln der StVO (http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/), der StVZO (https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/), der Generalausschreibung des BDR (https://www.rad-net.de/generalausschreibungen_5.htm) und der UCI (https://www.uci.org/inside-uci/constitutions-regulations/regulations).

  • 15.1b Während der gesamten Veranstaltung ist die Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuhalten. Die Ordnungsbehörden kontrollieren auf der Strecke und werden bei Verstößen von ihrem Recht Gebrauch machen, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Das (Fehl-)Verhalten jedes Einzelnen kann dazu führen, dass der Rhön-Radmarathon in Zukunft nicht wie gewohnt durchgeführt werden kann. Ihr schadet mit Verstößen der Veranstaltung und dem Ansehen des Radsports!

  • 15.2 Den Anweisungen von Polizei und Helfern ist Folge zu leisten.

  • 15.3 Das Tragen eines zugelassenen Fahrradhelmes ist Pflicht.
  • 15.4 Das sichtbare Tragen der Startnummer ist Pflicht. Die Teilnahme mit der Startnummer eines anderen Fahrers ist nicht erlaubt.
  • 15.5 Jeder Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Sportgerät und seine Ausrüstung geeignet und in einem technisch einwandfreien Zustand sind, um an der Veranstaltung teilzunehmen. Für die Veranstaltung ist zur Behebung von Pannen Flickzeug und entsprechendes Werkzeug mitzuführen.
  • 15.6 Die am Veranstaltungstag gültigen Pandemievorgaben der Bundesrepublik Deutschland, der Bundesländer Hessen, Thüringen, Bayern und der jeweiligen Landkreise und das Hygienekonzept der Veranstaltung sind von jedem Teilnehmer während der gesamten Veranstaltung einzuhalten. Bei Nicht-Einhaltung der Vorgaben und Regeln behalten wir uns das Recht vor Teilnehmer umgehend von der Veranstaltung auszuschließen und Personen des Platzes zu verweisen. Ausnahmebescheinigungen (zum Beispiel für das Nicht-Tragen eines Mund-Nase-Schutzes) werden nicht akzeptiert.
  • 15.7 Bei Verstößen gegen die genannten Pflichten behalten wir uns einen Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung für die folgenden Jahre vor.

16 Haftungsausschluss

Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Rechnung, Gefahr und Risiko. Eine Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen; es bestehen keine Regressansprüche gegenüber dem Veranstalter. Der Teilnehmer verzichtet auf jegliche Rechtsansprüche gegenüber dem Veranstalter für körperlichen oder materiellen Schaden, welcher selbst verursacht, oder durch andere verursacht, entstanden ist. Teilnehmer sollten haftpflicht- und unfallversichert sein.

Die Haftung des Veranstalters für eine mögliche Ansteckung mit respiratorischen Erkrankungen während der Teilnahme an der Veranstaltung ist ausgeschlossen.

17 Gesundheitliche und körperliche Voraussetzungen

Jeder Teilnehmer ist sich der hohen körperlichen Belastung bewusst und bestätigt mit der Anmeldung, die gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen zu erfüllen, um an der Veranstaltung teilzunehmen. Der Veranstalter empfiehlt ausdrücklich, vor der Teilnahme an der Veranstaltung eine sportmedizinische Untersuchung durchführen zu lassen, um Gesundheitsrisiken durch die hohe körperliche Belastung auszuschließen.

18 Teilnahmebedingungen /Datenverarbeitung /Datenschutzerklärung

Mit Anmeldung und Zahlung des Startgeldes erklärt der Teilnehmer, die auf www.rhoen-radmarathon.de veröffentlichten Teilnahmebedingungen aufmerksam gelesen zu haben und diese in allen Punkten vollumfänglich zu akzeptieren. In Bezug auf Art. 13 der EU-Verordnung 2016/679 erklärt der Teilnehmer, die auf der Website www.rhoen-radmarathon.de veröffentlichte Datenschutzerklärung gelesen zu haben und darüber informiert worden zu sein, dass seine Zustimmung zur Datenverarbeitung für die unten genannten Zwecke verpflichtend ist. Dazu muss er das entsprechende Kästchen im Anmeldeformular, betreffend der Teilnahmebedingungen, ankreuzen. Wird keine Einwilligung zu den Teilnahmebedingungen und der Datenverarbeitung für die unten genannten Zwecke erteilt, kann die Anmeldung zur Veranstaltung nicht angenommen werden. Alle Daten sind vollständig und leserlich anzugeben. Der Teilnehmer stimmt zu, dass:

  • seine Personen- und Adressdaten EDV-technisch gespeichert und verarbeitet werden. Die erhobenen Daten können nur vom Veranstalter und dem BRD (Bund Deutscher Radfahrer) eingesehen werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
  • seine Personen- und Adressdaten auf Anfrage der Polizei und Ordnungsbehörden herausgegeben werden können.
  • sein Name, Jahrgang, Wohnort und Team in der Starterliste im Internet publiziert werden dürfen.
  • der Veranstalter – oder von ihm beauftragte Partner – Fotos, Video- und TV-Aufnahmen von den Teilnehmern machen darf und diese uneingeschränkt und zeitlich nicht limitiert verwerten dürfen.
  • diese Adressdaten für Werbe- und Informationszwecke durch den Veranstalter verwendet werden dürfen.

19 Abfall

Das Wegwerfen von Abfällen und Verpackungen entlang der Strecke ist verboten. Alle Teilnehmer werden gebeten, die Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter an den Kontrollpunkten zu entsorgen.

20 Übernachtung Campingwiese

In der Nähe des Startplatzes wird eine Wiese zum Camping/Zelten kostenfrei zur Verfügung gestellt. Camping ist ausschließlich auf den ausgewiesenen und gekennzeichneten Stellplätzen erlaubt. Die Öffnungszeiten sind dem Veranstaltungszeitplan zu entnehmen. Die Benutzung der Wiese geschieht auf eigene Gefahr. Beim Befahren der Wiesen ist der Boden auf eine ausreichende Tragfähigkeit zu prüfen, für eventuell entstehende Schäden haftet der Fahrzeughalter. Es besteht kein Anspruch auf einen Stellplatz. Die Nachtruhe ist zum Schutz der Anwohner und der anderen Teilnehmer unbedingt einzuhalten. Bei der Abreise von der Camping-Wiese sind alle Zeltheringe und Gegenstände zu entfernen.

21 Sonstiges

Unser Radmarathon führt durch die Höhenlagen der Rhön mit ihrem rauen Klima. Bitte berücksichtigen Sie dies unbedingt bei Ihrer Bekleidungswahl! Es wird empfohlen, Kleidungsstücke zum Wechseln und einen Wind-/Regenschutz für Schlechtwetter mitzunehmen.