Rechtliche Hinweise
Es erfolgt keine Zeitnahme. Der Rhön-Radmarathon ist kein Rennen!

Während der gesamten Veranstaltung ist die Straßenverkehrsordnung unbedingt einzuhalten, insbesondere StVO §1*. Die Ordnungsbehörden kontrollieren auf der Strecke und werden bei Verstößen** von ihrem Recht Gebrauch machen Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
Das (Fehl-)Verhalten von jedem Einzelnen kann dazu führen, dass der Rhön-Radmarathon in Zukunft nicht wie gewohnt durchgeführt werden kann. Ihr schadet mit Verstößen der Veranstaltung und dem Ansehen des Radsports!
Bei groben Verstößen behalten wir uns einen Ausschluss von der Veranstaltung für die folgende Jahre vor.

Das Tragen eines Fahrradhelmes ist Pflicht. Das Tragen der Rückennummer ist Pflicht. Die Teilnahme mit der Startnummer eines anderen Fahrers ist nicht gestattet.

Kontrollpunkte/Verpflegungsstellen
Beim Rhön-Radmarathon entnehmen Sie bitte die Lage der Kontrollpunkte der Orientierungshilfe. Die Orientierungshilfe wird mit der Startkarte ausgegeben und kann hier online eingesehen werden. Es wird eine Warmverpflegung in Bischofsheim angeboten, bitte hier entsprechend Zeit einplanen! Die Kontrollpunkte werden zu den angegebenen Uhrzeiten geschlossen, die sich nach dem Kontrollschluss richten.

Streckenteilung
Die Streckenteilungen auf Tour C, und Tour E sind zeitlich begrenzt und orientieren sich am Kontrollschluss. Die Uhrzeiten werden während der Streckenpräsentation bekannt gegeben und sind auf der Orientierungshilfe vermerkt. Zu den bekanntgegebenen Zeiten werden die Streckenteilungsschilder entfernt. Fahrer, die trotzdem noch auf die Strecken abzweigen, haben keinen Anspruch auf Beschilderung, Servicefahrzeuge und Verpflegung.

Kontrollschluss
Der Kontrollschluss für die Rhön-Rundfahrt (Tour 1 / 2 / 3 / 4 und MTB ) ist um 18.00 Uhr in Bimbach.
Der Kontrollschluss für den Rhön-Radmarathon (Tour E / C / B) ist um 19.00 Uhr in Bimbach.

Naturschutzgebiete
Die Strecke führt durch mehrere Naturschutzgebiete. Im Bereich der Naturschutzgebiete (gekennzeichnet durch Schilder am Straßenrand) ist das Verlassen der Straße verboten. Das gilt insbesondere im Bereich NSG Streufelskopf (Anstieg Ellenbogen)

Abfall
Das Wegwerfen von Abfällen und Verpackungen entlang der Strecke ist verboten. Alle Teilnehmer werden gebeten die Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter an den Kontrollpunkten zu entsorgen.

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*Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 1 Grundregeln (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

**zum Beispiel:

  • Fahren im Gegenverkehr
  • Fahren in Schlangenlinien
  • Fahren von mehr als zwei Radfahrern nebeneinander
  • Missachtung von Vorfahrtsregelungen
  • Missachtung von Lichtzeichenanlagen (z.B. Ampel in Bad Brückenau)